Arbeitssicherheits­­­­schuhe & -einlagen

Abhängig von Ihrem Arbeitsplatz müssen Arbeitssicherheitsschuhe gemäß den Regeln der Berufsgenossenschaft gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ebenso gilt dies für notwendige orthopädische Einlagen und Zurichtungen. Alle sicherheitsrelevanten Merkmale des Schuhs müssen beibehalten werden. Unsere maßangefertigten Einlagen, Schuhzurichtungen und maßgefertigten orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhe erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen der Berufsgenossenschaft (BGR 191) und der DGUV 112-119.

Gern stehen wir Ihnen auch hierbei beratend zur Seite. Natürlich kostenlos!

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